Die nächste Franco findet am 08. & 09.06.2024 statt. Der Ticket-Vorverkauf beginnt am 06.01.2024

Franco-Bamberg e.V.
Franco-Stand-AGB’s

Inhaltsverzeichnis

0. Kurzinfo
1. Allgemeine Informationen
1.1 Veranstalter
1.2 Die Ansprechpartner
1.3 Name der Veranstaltung
1.4 Der Veranstaltungsort
1.5 Gerichtsstand, anzuwendende Rechtslage
1.6 Ansprüche der Aussteller
1.7 Salvatorische Klausel

2. Auszustellende Waren & Erzeugnisse
2.1 Rechtslage
2.2 Speisen und Getränke
2.3 Waffen
2.4 Fälschungen und Nicht-Lizenzierte Waren
2.5 Jugendschutz

3. Anmeldung
3.1 Verkaufsrecht auf der Franco (Jahreszahl)
3.2 Die Anmeldung
3.3 Ausstellerausweise
3.4 Versicherung
3.5 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen
3.6 Rücktritt und Nicht-Teilnahme

4. Stand
4.1 Standinformationen
4.2 Bereitstellung der Ausstellerfläche
4.3 Aufbau- und Abbauzeiten
4.4 Standgestaltung
4.5 Stromanschlüsse
4.6 Internet

5. Miete und Zusatzkosten
5.1 Preisliste
5.2 Zahlungstermine
5.2.1 Zahlung der Standfläche für Händler
5.2.2 Zahlung des Mietinventars für Händler
5.2.3 Zahlung der Standmiete für andere Aussteller
5.3 Rechnungen & Bestätigungen
5.4 Kosten während der Veranstaltung

6. Parken

7. Postdienste

8. Einsatz elektrischer Medien
8.1 GEMA
8.2 Lautstärke
8.3 Sicherheit
8.4 Haftung

9. Werbung

10. Schlussbestimmungen
10.1 Hausregeln
10.2 Allgemeine Hinweise
10.3 Sicherheit vor Ort

11. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung

12. Sonstiges / Hinweise

 


Franco-Stand-AGB’s

0. Kurzinfo
Alle Händler / Künstler / Zeichner / Präsentation / Fan / Infostände werden als Aussteller genannt. Sollte eine Klausel direkt nur auf eines der genannten fallen (z.B. der / die Händler), so wird dieser direkt benannt.

 

1. Allgemeine Informationen

1.1 Veranstalter
Franco Bamberg e.V.
Schafsweide 3
96123 Litzendorf / Ort: Schammelsdorf
E-Mail: Franco-Bamberg@gmx.de

 

1.2 Die Ansprechpartner
Die Ansprechpartner sind Andreas Back, Kim Henze, Larissa Paulus & Marcus Hofmann.

 

1.3 Name der Veranstaltung
Der Name der Veranstaltung ist „Franco“. Hierbei hinzu kommt die Jahreszahl, in der die Veranstaltung stattfindet.

 

1.4 Der Veranstaltungsort
Konzert – und Kongresshalle Bamberg
Mußstraße 1
96047 Bamberg

 

1.5 Gerichtsstand, anzuwendende Rechtslage
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von:

Franco Bamberg e.V.
Schafsweide 3
96123 Litzendorf / Ort: Schammelsdorf
Deutschland.

 

1.6 Ansprüche der Aussteller:
a). Reklamierungen und Minderungen müssen innerhalb 1 Woche nach der Veranstaltung schriftlich eingereicht werden, da sie danach nicht mehr berücksichtigen können.

b). Ersatzansprüche gegenüber Franco Bamberg e.V. wegen Verschlechterung oder Minderung der Mietsache verjähren innerhalb von 12 Monaten beginnend am letzten Tag der Veranstaltung.

c). Die Franco Bamberg e.V. und die Aussteller halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Helfer, Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragsverhältnisses hinaus. Sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die dem Aussteller, deren Mitarbeiter oder Dritten
zur Erfüllung des Vertrages bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten über die Veranstaltung hinaus verwenden oder verwerten.

d). Sofern der Aussteller möchte, kann er Rechnung zu seinen Stand & Miete beantragen. Die Anfrage in der Bewerbung / am Eventtag / Persönlich / per Email stellen. Sie wird per Email versendet, ab 2 Tage nach den Eventtagen.

 

1.7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein/werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

2. Auszustellende Waren & Erzeugnisse

2.1 Rechtslage
a). Auf der „Franco (Jahreszahl)“ hat der Aussteller sich dabei selbst um die Einhaltung geltenden Rechts zu kümmern, insbesondere des Jugendschutzgesetzes.

b). Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verboten sind. Für diese ausgeschlossenen Werke darf auch nicht geworben werden.

c). Der Franco Bamberg e.V. ist es freigestellt, den Verkauf von Waren mit Nennung von Gründen zu verwehren.

 

2.2 Speisen und Getränke
a). Es ist verboten auf den Franco Veranstaltungen Speisen und Getränken aller Art zu verkaufen.

b). Ausnahme gilt nur für „Asiatische Süßigkeiten“ (keine Asiatischen-Getränke).

c). Auf Anweisung der Veranstalter müssen Getränke und Speisen vom Verkaufstisch genommen werden.

d). Die Verteilung von kostenloser Probewaren ist erlaubt, wobei auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelgesetze geachtet werden muss.

e). Die Franco Bamberg e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen die durch die Abgabe von Waren innerhalb oder außerhalb des Veranstaltungsgeländes entstehen.

 

2.3 Waffen
Waffen und Waffen-Replikate jeglicher Art dürfen nicht verkauft oder ausgestellt werden, dies gilt insbesondere für Messer-, Stich-, Schuss- und Hiebwaffen. Hinweise in den Cosplay-Regeln dieser Veranstaltung sind zu beachten.
Link: Waffenregeln

 

2.4 Fälschungen und Nicht-Lizensierte Waren
a). Der Verkauf von Fälschungen und nicht-lizenzierter Waren ist untersagt. Es dürfen ausschließlich nur Waren angeboten werden, die einen eindeutigen Copyright Vermerk des Urhebers besitzen. (Ausnahmen sind offiziell bekannte Distributoren wie z.B.: Bandai, etc.) Bei Originalwaren OHNE Copyright Vermerk ist der Austeller verpflichtet, bei Verdacht dieses Schriftlich vor Ort zu beweisen. Dies kann durch Angabe der offiziellen Seite des Herstellers erfolgen, auf der erkenntlich ist, dass die angebotene / ausgestellte Ware unter Lizenz hergestellt wird.

b). Bei Verdacht, dass Waren im Angebot eines Ausstellers nicht vom Lizenzgeber des Produktes autorisiert wurden, nicht unter Lizenz produziert wurden oder mit ungültiger / falscher / nicht vorhandener Lizenz verkauft werden, ist der Aussteller dazu verpflichtet, diese Produkte auf Anweisung der Franco Bamberg e.V. oder ein von ihm weisungsberechtigten Person, aus dem Verkauf zu nehmen und diese für den restlichen Veranstaltungszeitraum von der Verkaufsfläche zu entfernen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit der Ware obliegt die Entscheidung über den Verkauf dieser Ware beim Veranstalter, bei wiederholter zu Widerhandlung, hat der Veranstalter das Recht, den Stand unter Ausübung seines Hausrechts zu schließen und den Aussteller von der Veranstaltung zu verweisen.

c). Die Franco Bamberg e.V. enthält sich hierbei bei den Künstlern & Zeichnern. Alle Aussteller haften bei vergehen jeglicher Art auf Ihren Namen.

 

2.5 Jugendschutz
a). Bei Yaoi, Yuri und Hentai Artikeln ist zu beachten, dass möglicherweise ein Großteil der Veranstaltungsbesucher minderjährig ist, daher dürfen Gewalt verherrlichende und pornografische Matrial, und „Adult“-Ware im Allgemeinen, nur mit Einschränkung verkauft oder ausgestellt werden. Entsprechende Ware muss eingeschweißt sein bzw. darf für Minderjährige nicht frei zugängig
ausgelegt werden.

b). Der Verkauf solcher Artikel darf nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises an volljährige Besucher stattfinden. Ein Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung führen.

c). Bezügliche Ware darf ausgestellt werden, solange anzügliche Stellen zensiert werden (Vagina, Penin etc…). Zensierung-Möglichkeit obliegt hier dem Aussteller (übermalen, kleben etc…).

d). Der Verkauf von „Loli“ und „Shota“ Produkten wird von der Franco nicht Unterstützt, daher ist der Verkauf von Produkten dieser Art nicht gestattet.

e). Der Verkauf von „Ahegao“ Produkten wird von der Franco nicht Unterstützt, daher ist der Verkauf von Produkten dieser Art nicht gestattet.

 

3. Anmeldung

3.1 Verkaufsrecht auf der Franco (Jahreszahl)
Ausstellen und verkaufen darf nur, wer die Bestätigung und Erlaubnis von der Franco Bamberg e.V. bekommen hat.

 

3.2 Die Anmeldung
a). Die Anmeldung muss über die Homepage in elektronische Form eingereicht werden.
Die Seite: Link unter Händler/Künstler/Zeichner/Präsentation
Hierbei muss ein Formular ausgefüllt werden, dieses wird zu gegebener Zeit eingefügt Beziehungsweise, bei Ablauf der Bewerbungszeit raus genommen. Zudem werden von Künstlern und Zeichnern min 1 bis zu 4 Bewerbungsbildern von Ihrer Ware benötigt.

b). Eine Zusage kann erst genehmigt werden, wenn die „Franco-Stand-AGB’s“ gelesen und akzeptiert wurden.
Eine Zusage kann erst genehmigt werden, wenn man verstanden und akzeptiert hat die Wände nicht zu bekleben.
Eine Zusage kann erst genehmigt werden, wenn das der Franco Bamberg e.V. die Bilder/Logo, die zur Verfügung gestellt werden für Con-Buch/Homepage/SocialMedia verwenden zu dürfen. Darüber hinaus versichert der Aussteller, das Ihm die Bildrechte vorliegen und die Bilder für diese Zwecke genutzt werden dürfen.

c). Der Aussteller ist an seine Anmeldung gebunden. Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenlos möglich. Der Aussteller gilt als zugelassen sobald die Franco Bamberg e.V. die Bestätigung hat zukommen lassen.

d). Die Franco Bamberg e.V. behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

e). Der Abschluss des Vertrages begründet für den Aussteller keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine Wünsche in Bezug auf Lage, Nachbarschaft und Größe nach Möglichkeit berücksichtigt. Je nach Waren/Leistungsangebot eines Standbetreibers behält sich der Veranstalter vor, die Lage des Standes auszurichten, bzw. zu variieren.

f). Der Veranstalter ist berechtigt, die beantragten Standardgrößen herabzusetzen. Die Miete verringert sich in einem solchen Fall entsprechend.

g). Der Tausch von Ständen zwischen den zugelassenen Ausstellern untereinander bedarf der vorherigen Einwilligung der Franco Bamberg e.V..

h). Von der Franco Bamberg e.V. gemietete Standflächen darf nicht unter- oder weitervermietet werden.

i). Die Aussteller geben sich damit Einverstanden, an die Hausordnung und Veranstaltungsregeln zu halten. (Dies beinhaltet zum Beispiel das nicht bekleben / verunstalten von Wänden)

j). Der Aussteller muss sich mit der Bewerbung in seine richtige Kategorie (Händler/Künstler/Zeichner/Präsentation) einordnen und Bewerben.
Je nach Kategorie kann es zu anderen Konditionen kommen.

k). 1 Woche nach der Aussteller-Bestätigung steht die Kategorie fest. Ein Irrtum in der Kategorie mit Erstattung von kosten wird abgelehnt und ist nicht anfechtbar.

 

3.3 Ausstellerausweise
a). Für die Dauer der Veranstaltung stellt die Franco Bamberg e.V. dem Standpersonal Ausstellerausweise zur Verfügung, deren Anzahl von der Standgröße abhängig ist. Diese Ausweise werden nicht vor Veranstaltungsbeginn zu gesendet sondern vor Ort ausgegeben. Die Weitergabe dieser Ausweise an Dritte ist untersagt.

b). Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes hat der Aussteller den Kontakt mit den Aussteller-Vertreter aufzunehmen, danach ist das Betreten der Veranstaltung nur mit einem gültigen Ausstellerausweis gestattet.

c). Bei Missbrauch oder Weitergabe an Dritte werden alle an den jeweiligen Aussteller ausgeteilten Ausweise in Rechnung gestellt. Missbräuchlich benutzte Ausstellerausweise werden ersatzlos eingezogen.

d). Der Verlust oder zu wenige Aussteller-/Händlerausweise ist umgehend dem Ausstellervertreter zu melden.

 

3.4 Versicherung
a). Die Versicherung der von den Ausstellern eingebrachten Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes / Verkaufsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie Transportschäden auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort obliegt ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Aussteller.

b). Die Franco-Bamberg e.V. übernimmt keine Haftung jeglicher Art für private Gegenstände der Aussteller wie z.B. Taschen, Koffer, Jacken, Mobiltelefone, usw. Sofern nötig, informiert der Veranstalter entsprechend die Polizei.

c). Der Aussteller haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter auf dem Stand des Ausstellers erleiden. Dies schließt das Unterlassen von Hilfeleistungen mit ein.

 

3.5 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen
Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen und ein solches vertragswidriges Verhalten trotz Mahnung fortgesetzt, so kann die Franco Bamberg e.V. den betreffenden Aussteller von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen Veranstaltungen der Franco Bamberg e.V.. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstände entgegen gesetzlichen Verboten ausgestellt werden oder Aussteller oder deren Mitarbeiter sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern.

 

3.6 Rücktritt und Nicht-Teilnahme
Nach Empfang der Bestätigung ist ein Rücktritt von der Anmeldung möglich, allerdings wird je nach zeitlichem Abstand bis zur Veranstaltung ein prozentualer Anteil der Standmiete fällig:
Mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenloser Rücktritt.
59 bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Standmiete.
40 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Standmiete.
Weniger als 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Standmiete.
Sofern seitens des Ausstellers oder des Veranstalters kein Ersatzmieter gefunden werden kann.

 

4. Stand

4.1 Standinformationen
a). Mit rechtzeitiger Zusendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars an den Veranstalters (per E-Mail mit Anhang), bis spätestens dem 01.April des Veranstaltungsjahres (Anmeldeschluss) erklärt der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

b). Sollte die Stände nicht am Sonntag bis 22:00 Uhr geräumt sein, werden die diesbezüglich Verlängerungskosten an den Aussteller in Rechnung gestellt. Sollten mehr Aussteller über die Zeit kommen, werden die Kosten geteilt.

c). Sollte der gemietete Stand nicht 1 Stunde nach beginn der Veranstaltung, ohne Benachrichtigung von dem Aussteller besetzt sein, so kann die Franco-Bamberg e.V. den Platz weiter vermieten.
Der Platz der nicht weiter vermietet werden konnte, wird dann in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Standmiete wird ausgeschlossen. (Siehe 3.6)

d). Sollte der Stand wegen unvorhergesehenen Ereignissen nicht / später besetzt werden seitens des Ausstellers, ist die Franco-Bamberg umgehend informiert zu werden.

e). Die Franco Bamberg e.V. haftet weder bei Schäden oder Diebstahl der Waren.

 

4.2 Bereitstellung der Ausstellerfläche
a). Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden die Wünsche des Ausstellers in Bezug auf Lage, Nachbarschaft und Größe nach Möglichkeit berücksichtigt. Umbaukosten am Ausstellungsstand im Falle einer wie auch immer gearteten Umplatzierung trägt alleine der Aussteller.

b). Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Franco Bamberg e.V. bereits einmal nicht oder rechtzeitig nachgekommen sind, können auch nach der Zulassung zur Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

4.3 Aufbau- und Abbauzeiten
a). Die geplanten Ablaufzeiten können sie per Telefon oder Email erfragen.
Einen groben Ablaufplan erhalten sie spätestens mit Zusendung der Standbestätigung.

 

4.4 Standgestaltung
a). Die Franco Bamberg e.V. stellt nach Anmeldung und Bestätigung die gebuchte Fläche.

b). Die zugewiesene Standfläche und die Standgrenzen sind einzuhalten. Flächen, die genutzt werden, aber bei der Franco Bamberg e.V. nicht als Standfläche angemietet sind, kann vor Ort besprochen werden, kann aber zum entsprechenden Listenpreis nachberechnet werden.

c). Eine zweigeschossige Standbauweise ist auf der Franco Convention nicht möglich.

d). Zur Dekoration der Stände müssen die benutzbaren Materialien und Stoffe flammen fest imprägniert sein. (B1).

e). Bei Benutzung von Dekorationen und Ausstattungen ist hinzu zu beachten, das diese die gemietete Ausstattung nicht beschädigen oder stark beschmutzen.

f). Die Standfläche kann vom Aussteller selbst eingerichtet werden. Die eigenen Einrichtung darf nur innerhalb der gemieteten Fläche aufgestellt und dekoriert werden. Bei Benutzung sind die Vorgaben von 4.3 zu beachten.

g). Die gemietete Standfläche ist vom Aussteller Besen rein zu hinterlassen.

h). Die Franco Bamberg e.V. kann für jegliche Schäden, die durch die Benutzen der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden. (siehe 3.4)

i). Bei Zuwiderhandlungen kann die Franco Bamberg e.V. notwendigen Änderungen auf Kosten des Ausstellers vornehmen lassen.

j). Die Standeinrichtung ist nach Veranstaltungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung und Neubeschaffung von beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenständen erfolgen nur durch die Franco Bamberg e.V. und auf Kosten des Ausstellers. Insbesondere auf Klebebandrückstände an den Tischen und Wänden ist zu achten.

k). Es können von der Franco Bamberg e.V. keine elektronischen Geräte jeglicher Art angemietet werden.

l). Ware die am Fenster von Außen angesehen werden kann, darf keine „erotischen“ / „ecchi“ Motive aufweisen.

 

4.5 Stromanschlüsse
a). Wird für einen Ausstellungsstand eine Stromversorgung benötigt, muss diese bei der Anmeldung angegeben werden.

b). Die Franco Bamberg e.V. ist bemüht, aber nicht dazu verpflichtet, während der Veranstaltung Stromanschlüsse zur Verfügung zu stellen.

c). Die Franco Bamberg e.V. haftet für keinerlei Schäden die durch die Benutzung der Stromanschlüsse am Veranstaltungsort entstehen.

d). Die Franco Bamberg e.V. stellt keine Verlängerungskabel oder Verteilersteckdosen zur Verfügung.

 

4.6 Internet
Die Franco Bamberg e.V. bietet keine kostenlosen oder kostenpflichtigen Möglichkeiten eines Internetanschlusses während der Veranstaltungstage zur Verfügung. Die Bamberg Congress + Event GmbH bietet kostenfreies WLAN an. Die Franco Bamberg e.V. übernimmt keine Haftung bei Benutzung.

 

5. Miete und Zusatzkosten

5.1 Preisliste
a). Die Preisliste erhalten Sie bei Anfrage, Telefonische Auskunft oder per Email-Bestätigung.

b). Sonderkonditionen sind vom Veranstalter an den Aussteller weiter zu geben. Der Aussteller hat die Möglichkeit, innerhalb 1 Woche Widerspruch einzulegen. Sollte dies nicht genutzt werden, so gilt dies als akzeptiert und angenommen.

 

5.2 Zahlungstermine
5.2.1 Zahlung der Standfläche für Händler
a). Die Zahlung der Standfläche erfolgt Euro. Ausnahme bei anderweitiger Einigung.

b). Bei anderweitiger Einigung, kann die Vergütung am Tag des Events entgegengenommen. Sie kann in Absprache auch vor dem Tag des Events abgeholt oder versendet werden.

c). Sollte die anderweitige Einigung nicht zufriedenstellend sein, muss diese gegen Ersatzware ausgetauscht werden.

d). Die anderweitige Einigung muss vor den Event-Tag ganz oder Teils besprochen werden.

e). Die Standflächenmiete muss spätestens am Tag des Eventtages, vor dem Einlass der Gäste, übergeben werden.

 

5.2.2 Zahlung des Mietinventars für Händler
a). Die Zahlung für Mietinventar (z.B. Tische, Stühle, usw.) erfolgt per Überweisung.
Hier gilt das gleiche Recht wie Punkt 5.2.3

 

5.2.3 Zahlung der Standmiete für andere Aussteller
a). Die Zahlung der Standmiete erfolgt per Überweisung.

b). Die Überweisung der zu zahlenden Gesamtsumme muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, mit Angabe des Ausstellernamens auf das auf der Rechnung vermerkte Konto erfolgen.

c). Der Aussteller verliert, unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung, den Anspruch auf Teilnahme an der Franco Bamberg, wenn die Miete plus etwaige Kosten durch zusätzliche Leistungen nicht fristgerecht eingegangen ist.

d). Bei Überweisungen mit unvollständigen Angaben oder Abzügen kann eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro erhoben werden. Die Abzüge sind unverzüglich nachzuzahlen, da sich die Franco Bamberg e.V. sonst vorbehält, den Vertrag zu kündigen.

e). Die Franco Bamberg e.V. behält sich vor, Gebühren von max. 7 Euro für jedes ausgestellte Mahnungsschreiben zu berechnen.

 

5.3 Rechnungen & Bestätigungen
a). Aussteller können sich eine Rechnung bzw. eine Bestätigung über ihre Stand und Mietkosten schicken lassen.

b). Dies kann über E-Mail, Persönlich am Eventtag oder per Post übergeben werden.

 

5.4 Kosten während der Veranstaltung
Sollten während der Veranstaltung Kosten entstehen, so sind diese in Summe direkt auf der Veranstaltung an den Veranstalter, zu entrichten.

 

6. Parken

a). Die Franco Bamberg e.V. stellt keine Gesonderten Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

b). Für Parkmöglichkeiten kann die Franco Bamberg e.V. vor und am Eventtag angesprochen werden. Diese gibt einen Plan mit Parkmöglichkeiten in der Umgebung heraus.

c). Die Franco Bamberg e.V. übernimmt keine anfallende Parkgebühren.

d). Zum Entladen von Fahrzeugen oder Anhängern, kann bis 10:00 Uhr am Veranstaltungstag, direkt an das Gebäude herangefahren werden. Alle Fahrzeuge, inkl. Anhänger, sind nach 10:00 Uhr nicht mehr am Gebäude geduldet und müssen auf den anliegenden Parkmöglichkeiten gefahren werden.

 

7. Postdienste

Die Franco Bamberg e.V. nimmt keinerlei Sendungen wie. z.B. Pakete, Lieferungen oder sonstige Gegenstände entgegen.

 

8. Vorführungen elektrischer Medien

8.1 GEMA
Jeder Aussteller ist verpflichtet GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten, sofern er GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Jegliche Haftung der Franco Bamberg e.V. für nicht entrichtete GEMA Gebühren ist ausgeschlossen. Kontaktadresse der Gema: Link

oder

GEMA
Abraham-Lincoln-Straße 20
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611/7905-0
E-Mail: bd-wi@gema.de
Fax: 0611/7905-197 11

 

8.2 Lautstärke
Die Lautstärke der Präsentationen am Stand darf 70 dB (A) nicht überschreiten. Die Franco Bamberg e.V. kann bei Verstößen gegen diese Regelung Abmahnungen aussprechen bis hin zur Sperrung des Stromes für diesen Stand.

 

8.3 Sicherheit
a). Am Stand betriebene elektronische Geräte müssen der jeweils gültigen BGV A3 Norm entsprechen.

b). Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt betrieben werden.

 

8.4 Haftung
Für Schäden die durch vom Standbetreiber eingesetzten elektrischen Medien entstehen, haftet der Standbetreiber, siehe hierzu auch Punkt 3.4.

 

9. Werbung

a). Werbung von jeglicher Art muss von der Franco Bamberg e.V. bestätigt werden.

b). Werbung die zur Verschmutzung oder Unfällen führte, wird die Haftung und Rechnung an den Aussteller weiter geleitet.

c). Werbung darf auf der Standfläche ausgelegt werden.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Hausregeln
Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Hausregeln des Veranstaltungsortes.

 

10.2 Allgemeine Hinweise
a). Jeder Aussteller ist für das Gelingen der „Franco (Jahreszahl)“ mitverantwortlich. Handlungen, welche die Veranstaltung, die Besucher oder andere Aussteller in nicht vertretbarer Weise stören, behindern oder gefährden, sind daher zu unterlassen. Das für die Veranstaltung geltende Alkohol-, Rauch-, Waffen-, und Tierverbot gilt für alle auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen.

b). Es gehört zu den Pflichten jedes Ausstellers dabei mitzuwirken, dass Diebstähle weit möglichst verhindert und entdeckte Diebstähle strafrechtlich geahndet werden. Unabhängig davon hat die Franco Bamberg e.V. in diesen Fällen das Recht Strafverfahren einzuleiten.

c). Soweit vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, sind im Einzelfall Störungen und Beeinträchtigungen der Veranstaltung unvermeidbar. Die Franco Bamberg e.V. ist für den Ausstellern dadurch enstehenden Schäden nicht verantwortlich.

d). Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen seitens der Aussteller sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nur zu privaten Zweck erlaubt.

e). Herrenlose Taschen, Rucksäcke, etc. sind umgehend der Franco Bamberg e.V. zu melden. Fundsachen können am Con-Büro abgegeben bzw. abgeholt werden.

f). Für mehrtägige Veranstaltungen: Dem Aussteller ist der Aufenthalt an seinem Stand während der Nacht nicht gestattet.

g). In einer Notfallsituation sind die Aussteller verpflichtet, den Weisungen des für die Sicherheit beauftragten Personals und dem eintreffenden Rettungs- und Ordnungskräften unbedingt Folge zu leisten.

h). Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofortigem Ausschluss der Veranstaltung führen. In diesem Falle erhält der Aussteller die von ihm entrichtete Standmiete und ggf. zusätzliche Kosten nicht zurück erstattet (siehe Punkt 3.4.c).

 

10.3 Sicherheit vor Ort
Jede Rechtsperson haftet für sein Handeln selbst.

 

11. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung

a). Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend, endgültig, in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, bei Vorliegen zwingender, nicht von ihm verschuldeter Gründe oder wenn höhere Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Terror, massiver Ausfall oder Störung von Verkehrs-, Versorgungs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordert. Der Aussteller besitzt in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch entstehenden Schäden.

b). Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund eines der in Ziffer 11.a) genannten Fälle ist der Aussteller verpflichtet, auf Anforderung des Veranstalters einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Anteil ist der Höhe nach auf maximal 50 Prozent des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Die Höhe der von jedem
Aussteller zu zahlenden Quote bestimmt sich nach der Summe aller aufseiten des Veranstalters bereits entstandenen Kosten, geteilt durch die Anzahl der Aussteller unter Beachtung der Größe der gebuchten Ausstellungsfläche des jeweiligen Ausstellers.

c). Fälle höherer Gewalt, die den Veranstalter oder seine Servicepartner ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindern, entbinden den Veranstalter bis zum Wegfall der höheren Gewalt von seinen Verpflichtungen. Der Veranstalter wird den Aussteller hiervon unverzüglich unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Eingriffe werden – sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstalter verschuldet sind – einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.

 

12. Sonstiges / Hinweise

Zurück gelassene Ware darf ohne Absprache der Aussteller zugunsten der Franco Bamberg e.V. weiter verwendet werden.